Arbeitsmedizin
Präventiv handeln
Die Gesundheit der Beschäftigten sollte in jedem Unternehmen an erster Stelle stehen. Um gesundheitliche Risiken zu minimieren, sind dabei oftmals präventive Maßnahmen notwendig: Bestandteil können hierbei Vorsorgeuntersuchungen, Arbeitsplatzanalysen oder Betriebsbegehungen sein. Sollten Beschäftigte für längere Zeit arbeitsunfähig gewesen sein, kann auch der Einsatz des betrieblichen Eingliederungsmanagements zielführend sein, um erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Wir als externer Dienstleister unterstützen Sie, indem wir Ihnen für Ihre arbeitsmedizinischen Fragen und Umsetzungen von Lösungsansätzen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Seite stellen.
Betriebsärztliche Beratung
In allen Bereichen des Gesundheitsschutzes findet eine betriebsärztliche Beratung sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte statt. Fokussiert wird hierbei die Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen und Rehabilitation von bereits entstandenen Gesundheitsschäden sowie die Aspekte einer betrieblichen Gesundheitsförderung. Ziel der Beratung ist daher die Vorbeugung von gesundheitlichen Risiken im Arbeitsumfeld, die Unterstützung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Die betriebsärztliche Beurteilung und Beratung der Mitarbeiter findet unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Kriterien statt.
Vorsorge
Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die frühzeitige Erkennung arbeitsbedingter Erkrankungen, um rechtzeitig Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungstätigkeit ableiten zu können und den Arbeitsschutz insgesamt stetig zu verbessern. Unterschieden wird zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.
Sobald besonders gefährdende Tätigkeiten anfallen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Erst nach Durchführung der Vorsorge darf die gefährdende Tätigkeit ausgeübt werden.
Die Angebotsvorsorge sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten empfohlene Vorsorgen für ausgewählte gefährdete Tätigkeiten anbieten. Die Vorsorgen sind dabei allerdings nicht notwendig, um die Tätigkeit ausüben zu dürfen.
Die Wunschvorsorge findet Anwendung, wenn Beschäftigte vermuten, dass ihnen gesundheitliche Beschwerden durch bestimmte Arbeitsbedingungen entstehen können. Beschäftigte können in diesem Fall von Arbeitgebern eine Durchführung der Vorsorge wünschen.
Eingliederungsmanagement
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Beschäftigten nach insgesamt mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Kalenderjahr die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Wird das Angebot in Anspruch genommen, wird in Gesprächen ermittelt, ob die Ursache der Arbeitsunfähigkeit in den Arbeitsbedingungen lag. Sollte dies der Fall sein, werden Maßnahmen entwickelt, die geeignet sind, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Beschäftige sprechen häufig offener mit unbeteiligten Personen, weshalb die Wahl eines externen Dienstleisters zielführend sein kann, um die Ursachen der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit zu ermitteln.