Arbeitsmedizin

Präventiv handeln

Die Gesundheit der Beschäftigten sollte in jedem Unternehmen an erster Stelle stehen: Um gesundheitliche Risiken zu minimieren, sind präventive Maßnahmen notwendig. Sollten Beschäftige für längere Zeit arbeitsunfähig gewesen sein, kann das betriebliche Eingliederungsmanagement zielführend sein, um erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Wir, als externer Dienstleister, unterstützen Sie, indem wir Ihnen für Ihre arbeitsmedizinischen Fragen und Umsetzungen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu Seite stellen.

Betriebsärztliche Beratung

In allen Bereichen des Gesundheitsschutzes findet eine betriebsärztliche Beratung gleichermaßen für Arbeitgeber und Beschäftige statt. Fokussiert wird hierbei die Prävention und Rehabilitation sowie die Aspekte einer betrieblichen Gesundheitsförderung. Ziel der Beratung ist die Prävention von gesundheitlichen Risiken im Arbeitsumfeld, die Unterstützung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Die betriebsärztliche Beurteilung und Beratung der Mitarbeiter findet unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Kriterien statt.

Vorsorge

Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die frühzeitige Erkennung arbeitsbedingter Erkrankungen, um rechtzeitig Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungstätigkeit ableiten zu können und den Arbeitsschutz insgesamt stetig zu verbessern. Unterschieden wird zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.

Sobald besonders gefährdende Tätigkeiten anfallen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Erst nach Durchführung der Vorsorge darf die gefährdende Tätigkeit ausgeübt werden.

Die Angebotsvorsorge sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten empfohlene Vorsorgen für ausgewählte gefährdete Tätigkeiten anbieten, die Vorsorgen sind allerdings nicht notwendig, um die Tätigkeit auszuüben.

Die Wunschvorsorge findet Anwendung, wenn Beschäftigte vermutet, dass gesundheitliche Beschwerden durch bestimmte Arbeitsbedingungen entstehen. Beschäftigte können in diesem Fall von Arbeitgebern eine Durchführung der Vorsorge fordern, von Arbeitgebern die geeignete Vorsorge anschließend zu veranlassen.

Eingliederungsmanagement

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Beschäftigten nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit, die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Wird das Angebot in Anspruch genommen, wird in Gesprächen ermittelt, ob die Ursache in den Arbeitsbedingungen liegt. Sollte dies der Fall sein, werden Maßnahmen ermittelt erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Beschäftige sprechen häufig offener mit unbeteiligten Personen, weshalb die Wahl eines externen Dienstleisters zielführend sein kann, um die Ursachen zu ermitteln.

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