Fachkräfte für
Arbeitssicherheit & Ingenieure

Einfach, schnell, kompetent und erfahren

Die Sicherheitsfachkraft bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Auftragnehmer in allen Fragen des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzes. Die Bestellung von Sicherheitsfachkräften ist im Arbeitssicherheitsgesetez (ArbSichV) geregelt. Gemäß § 5 ArbSichV muss der Unternehmer Sicherheitsfachkräfte schriftlich bestellen und die vorgeschriebenen Aufgaben übertragen

Ihre Vorteile

Einfach

Wir erarbeiten die einfachste und beste Lösung für Ihr Problem

Schnell

Sie benötigen schnelle Hilfe, weil die DGUV oder Aufsicht im Unternehmen war?

Kompetent

Unsere Fachkräfte haben Erfahrung aus über 100 Unternehmen

Was tut eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Umsetzung der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung wird durch regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze von Fachkräften für Arbeitssicherheit beobachtet. Bei festgestellten Mängeln werden Ursachen ermittelt und Maßnahmen zur Behebung erarbeitet. Darüber hinaus prüfen diese die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke und weisen auf die Prüfintervalle von Arbeitsmitteln und Anlagen hin, falls diese nicht bekannt sind.

Muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit extern bestellt werden?

Bei uns können Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nach der DGUV Vorschrift 2 bestellen. Bei Sicherheitsfachkräften kann es sich um Mitarbeiter des Unternehmens handeln. Dennoch bietet es Vorteile, diese extern zu beauftragen, wie beispielsweise langjährige Erfahrung in verschiedenen Unternehmen sowie einen unvoreingenommenen Blick auf die Dinge.

Betreuung

Die Regelbetreuung in Betrieben wird unterschieden zwischen Betrieben mit bis zu zehn und mehr als zehn Beschäftigten. Die Grundbetreuung findet jedoch in beiden Fällen statt, diese umfasst unter anderem die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen der Arbeitsgestaltung oder auch die Analyse arbeitsbedingter Erkrankungen.

In Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten findet, zusätzlich zur Grundbetreuung, die anlassbezogene Betreuung statt. Bei der anlassbezogenen Betreuung müssen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt hinzugezogen werden. Anlässe für eine Beratung können beispielsweise die Gestaltung neuer Arbeitsplätze sowie Erstellung von Notfall- und Rettungsplänen sein.

In Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten erfolgt neben der Grundbetreuung auch die betriebsspezifische Betreuung, diese wird gemäß DGUV Vorschrift 2, Anlage2 gefordert. Inhalte und Betreuung werden hierbei unter Berücksichtigung der betrieblichen Besonderheiten ermittelt, überprüft und festgelegt.