Prüfungen
Reibungslos, störungsfrei und ordentlich
In einem Unternehmen fallen viele eine Vielzahl unterschiedlicher Prüfungen an. Von Leitern und Tritten über Lüftungsanlagen bis hin zu Maschinen und Anlagen ist alles zu prüfen. Wir unterstützen Sie bei all diesen Fragen und der Durchführung Ihrer Prüfungen.
Warum sollten Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden?
Arbeitsmittel zu prüfen, ist wichtig. Gerade wenn man diese am dringendsten braucht, ist es umso wichtiger, dass sie zuverlässig und vor allem sicher funktionieren.
Sicherheit
Vermeidung von Ausfallzeiten
Versicherungsschutz
Langlebigkeit der Anlage
Gesetzliche Vorschrift
Wissen Sie, welche Anlagen und Betriebsmittel prüfpflichtig sind, ob oder auch wie häufig die Prüfungen wiederholt werden müssen und wer diese überhaupt durchführen darf?
Wir prüfen für Sie
Ortsfeste elektrische Anlagen, wie Verteilerkästen, Leitungen oder Schalter, müssen regelmäßig geprüft werden, um Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Ein Beispiel hierfür ist die Überprüfung eines Hauptverteilerschranks in einem Bürogebäude.
Grundlage für diese Prüfung sind unter anderem die DGUV Vorschrift 3 sowie die Normen DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100.
Die erforderlichen Prüfungen müssen von einer befähigten Person für elektrische Gefährdung gemäß TRBS 1203 durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine Ausbildung im elektrotechnischen Bereich oder ein Studium der Elektrotechnik sowie einschlägige Erfahrung.
Nach §§ 4 5 Arbeitsschutzgesetz
Um Gefährdungen für Leben und Gesundheit zu vermeiden, sollen diese ermittelt und anschließend entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden.
Warum trifft das insbesondere auf die Verwendung elektrischer und Arbeitsmittel zu?
Gemäß DGUV-Vorschrift 3 sind diese vor der Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung, sowie in bestimmten Zeitintervallen zu prüfen. Um absehbare, entstehende Mängel rechtzeitig festzustellen, müssen die Fristen dementsprechend gesetzt werden.
Im Rahmen örtlicher Begehungen prüfen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Anlagen auf die Erfüllung der vorgeschriebenen Richtlinien.
Nach Maschinenrichtlinie, Anhang I, Abschnitt 1.2.4.3
Jede im Betrieb verwendete Maschine muss mit einer oder mehreren Not-Halt-Einrichtungen ausgestattet sein, durch die unmittelbar oder eintretende gefährliche Situationen vermieden werden können.
Blitzschutzsysteme sind essenziell, um Gebäude und Anlagen vor den Gefahren durch Blitzeinschläge zu schützen. Speziell in gewerblichen Bereichen, wie in explosionsgefährdeten Zonen von Chemieanlagen oder Tanklagern, ist ein funktionierendes Blitzschutzsystem von größter Bedeutung.
Bei der regelmäßigen Prüfung werden sowohl äußere Blitzschutzanlagen, wie Blitzableiter, als auch innere Schutzsysteme auf ihre Wirksamkeit überprüft. Ein konkretes Beispiel ist die Kontrolle eines Blitzableiters in einem Tanklager, um die Explosionssicherheit zu gewährleisten.
Die Prüfungen basieren auf den Normen DIN EN 62305 und VDE 0185-305.
Unsere Fachkräfte prüfen als befähigte Personen (gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Punkt 3.1 bzw. Punkt 3.3) und stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben des Explosionsschutzes sicher erfüllen.
Wir prüfen:
- Lüftungsanlagen
- Gaswarneinrichtungen
- Inertisierungseinrichtungen
- Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen (im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU)
Gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen auf Explosionsschutz zu prüfen. Hierbei sind das im Explosionsschutzdokument nach § 6 Absatz 9 Nummer 2 der Gefahrstoffverordnung dargelegte Explosionsschutzkonzept und die Zoneneinteilung zu berücksichtigen.
Bei der Prüfung ist festzustellen, ob:
- für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist
- die Anlage entsprechend der Verordnung errichtet wurde und in einem sicheren Zustand ist
- die festgelegten technischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind
- die festgelegten organisatorischen Maßnahmen geeignet sind
- die Prüfungen nach Satz 7 durchgeführt und die dabei festgestellten Mängel behoben wurden
Regalanlagen werden vor allem in Lagern eingesetzt und müssen regelmäßig auf Beschädigungen und Stabilität überprüft werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Ein Beispiel ist die Kontrolle eines Hochregallagers.
Die Grundlage für diese Prüfungen bildet die Norm DIN EN 15635.
Leitern und Tritte werden häufig für Arbeiten in der Höhe eingesetzt und müssen regelmäßig auf Schäden und Stabilität geprüft werden. Ein Beispiel ist die Kontrolle einer Aluminiumleiter auf Verformungen oder Verschleiß.
Die Prüfungen basieren auf der DGUV Information 208-016.
Kälte- und Klimaanlagen müssen regelmäßig auf ihre Dichtheit und Funktion überprüft werden, um die Umwelt und die Nutzer zu schützen. Ein Beispiel ist die Kontrolle einer Klimaanlage in einem Bürogebäude.
Die Grundlage für die Prüfungen bilden die EU-Verordnung 517/2014 und die BetrSichV.
Schultafeln und Tafelsysteme, insbesondere höhenverstellbare Modelle, müssen regelmäßig auf ihre Mechanik und Befestigung überprüft werden. Ein Beispiel ist die Kontrolle einer höhenverstellbaren Tafel in einem Klassenraum.
Diese Prüfungen basieren auf der DGUV Information 202-021.
Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, wie Auffanggurte, Verbindungsmittel oder Karabiner, muss regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Ein Beispiel ist die Überprüfung eines Auffanggurtes, der bei Arbeiten in der Höhe eingesetzt wird.
Die Prüfungen erfolgen auf Grundlage der BetrSichV und der DGUV Regel 112-198.
Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um und tragen zur nachhaltigen Energiegewinnung bei. Regelmäßige Prüfungen stellen sicher, dass die Anlagen sicher und effizient arbeiten. Dabei werden zum Beispiel die PV-Module auf sichtbare Schäden überprüft und der Isolationswiderstand gemessen.
Rechtsgrundlage sind die Normen DIN VDE 0126-23 und DIN EN 62446-1.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge müssen regelmäßig auf Sicherheit und Funktionalität geprüft werden. Wir prüfen AC-Ladetechnik bis 22kW und DC-Ladetechnik bis 350kW.
Die Grundlage für diese Prüfungen bilden die DGUV Vorschrift 3 und die Norm DIN VDE 0100-722.
Lastaufnahmemittel, wie Gabeln oder Greifer, werden zur sicheren Aufnahme und Bewegung von Lasten verwendet. Bei der regelmäßigen Prüfung wird ihre Funktionalität und Sicherheit kontrolliert.
Anschlagmittel, wie Ketten, Seile oder Hebebänder, dienen der Verbindung zwischen Lastaufnahmemitteln und Lasten. Ihre regelmäßige Prüfung auf Verschleiß, Brüche oder andere Schäden ist unverzichtbar.
Die Prüfungen basieren auf der BetrSichV und der DGUV Regel 109-017.
Hebezeuge und Krananlagen sind unverzichtbar, um schwere Lasten sicher zu bewegen. Die regelmäßige Prüfung umfasst unter anderem die Kontrolle der mechanischen und elektrischen Systeme.
Diese Prüfungen erfolgen auf Grundlage der BetrSichV und der DGUV Vorschrift 52.
Handgabelhubwagen sind häufig in Lagerhallen im Einsatz und müssen regelmäßig auf Funktion und Sicherheit überprüft werden. Dabei werden unter anderem die Bremsen und die Hydraulik getestet.
Grundlage für die Prüfungen sind die BetrSichV und die DGUV Vorschrift 68.
Kraftbetriebene Tore und Türen, wie Rolltore oder automatische Schiebetüren, müssen regelmäßig auf Sicherheit und Funktion geprüft werden. Ein typisches Beispiel ist die Prüfung eines elektrischen Rolltors in einer Lagerhalle.
Diese Prüfungen erfolgen nach den Vorgaben der ASR A1.7 und der DIN EN 12453.
Ob Kraftstoff- oder batteriebetrieben. Mobile Stromerzeuger stellen auf der Baustelle die Versorgung der elektrischen Betriebsmittel sicher. Bei der regelmäßigen Prüfung wird die Funktionsfähigkeit sowie die Sicherheit des Aggregats kontrolliert.
Die Prüfung erfolgt gemäß der DGUV Vorschrift 3.
Ableitfähige Fußböden werden insbesondere in Bereichen mit empfindlicher Elektronik oder Explosionsgefahr verwendet, um statische Aufladungen abzuleiten. Bei der Prüfung wird der Widerstand des Fußbodens gemessen, um die Einhaltung der Normen zu gewährleisten. Ein typisches Beispiel ist die Prüfung in einem Reinraum oder einem explosionsgefährdeten Bereich.
Grundlage hierfür ist die Norm DIN EN 61340-5-1, die den Schutz vor elektrostatischer Entladung regelt.
Gas-Warn-Systeme überwachen die Konzentration gefährlicher Gase in der Umgebung und müssen regelmäßig kalibriert und geprüft werden. Ein Beispiel ist die Kontrolle eines CO₂-Messgeräts in einem Biogasanlagenbereich.
Die Prüfungen erfolgen gemäß der TRGS 723 und der BetrSichV.
Betankungsschläuche an Erdgastankstellen müssen täglich hohen Drucken standhalten. Damit sich beim Tankvorgang Leckgas nicht entzünden kann, ist die Prüfung von ableitfähigen Schläuchen an Erdgastankstellen ein wichtiger Bestandteil für die Sicherheit des Tankvorgangs.
DIN EN 12115: Diese Norm spezifiziert Anforderungen an Schläuche und Schlauchleitungen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen