Prüfungen

Reibungslos, störungsfrei und ordentlich

In einem Unternehmen fallen viele unterschiedliche Prüfungen an: Von Leitern und Tritten über Lüftungsanlagen bis hin zu Maschinen und Anlagen – dementsprechend kann dieses Thema sehr umfangreich werden. Wir unterstützen Sie bei all diesen Fragen und der Durchführung ihrer Prüfungen.

Wissen Sie, welche Anlagen und Betriebsmittel prüfpflichtig sind, ob oder auch wie häufig die Prüfungen wiederholt werden müssen und wer diese überhaupt durchführen darf?

Wir prüfen für Sie

Nach DGUV Vorschrift 3, 4 und ggf. VDS-Richtlinien sind ortsfeste elektrische Anlagen regelmäßig zu überprüfen. Das Intervall kann variieren. Wir legen diese gemeinsam mit Ihnen in der Gefährdungsbeurteilung fest und bieten Ihnen Prüfer zur Abarbeitung dieser Aufgabe.

Die erforderlichen Prüfungen müssen von einer befähigten Person für elektrische Gefährdung gemäß TRBS 1203 durchgeführt werden. Voraussetzung sind eine Ausbildung im elektrotechnischen Bereich oder ein Studium der Elektrotechnik sowie einschlägige Erfahrung.

Nach §§ 4 5 Arbeitsschutzgesetz
Um Gefährdungen für Leben und Gesundheit vermeiden, sollen diese ermittelt und anschließend entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden.

Warum trifft das insbesondere auf die Verwendung elektrischer und Arbeitsmittel zu?
Gemäß DGUV Vorschrift 3 sind diese vor der Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung, sowie in bestimmten Zeitintervallen zu prüfen. Um absehbare, entstehende Mängel rechtzeitig festzustellen, müssen die Fristen dementsprechend gesetzt werden.

Im Rahmen örtlicher Begehungen prüfen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Anlagen auf die Erfüllung der vorgeschriebenen Richtlinien.

Nach Maschinenrichtlinie, Anhang I, Abschnitt 1.2.4.3
Jede im Betrieb verwendete Maschine muss mit einer oder mehreren Not-Halt-Einrichtungen ausgestattet sein, durch die unmittelbar oder eintretende gefährliche Situationen vermieden werden können. 

 

 

Unser Fachpersonal kontrolliert Ihre Blitzschutzanlage in explosionsgefährdeten Bereichen nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) vor Ort und dokumentiert die Funktionstüchtigkeit.

Gemäß DIN EN 62305-3
Für verwendete Blitzschutzsysteme gelten wiederkehrende Sicht- und messtechnische Prüfungen. Bei diesen Prüfungen handelt es sich um vorbeugende Brandschutzmaßnahmen: Ein ordnungsgemäßes Blitzschutzsystem schützt bauliche Anlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Blitzeinwirkung und den damit verbundenen Funken und Bränden. 

 

 

Unsere Fachkräfte prüfen als befähigte Personen (gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Punkt 3.1 bzw. Punkt 3.3) und stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben des Explosionsschutzes sicher erfüllen. 

Wir prüfen:

  • Lüftungsanlagen
  • Gaswarneinrichtungen
  • Inertisierungseinrichtungen
  • Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen (im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU)

 

Gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3

Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen auf Explosionsschutz zu prüfen. Hierbei sind das im Explosionsschutzdokument nach § 6 Absatz 9 Nummer 2 der Gefahrstoffverordnung dargelegte Explosionsschutzkonzept und die Zoneneinteilung zu berücksichtigen.

Bei der Prüfung ist festzustellen, ob:

  • für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist
  • die Anlage entsprechend der Verordnung errichte wurde und in einem sicheren Zustand ist
  • die festgelegten technischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind
  • die festgelegten organisatorischen Maßnahmen geeignet sind
  • die Prüfungen nach Satz 7 durchgeführt und die dabei festgestellten Mängel behoben wurden

 

 

 

 

 

In der Vergangenheit ist es zu vielen Unfällen durch nicht fachgerecht betriebene Regalsysteme gekommen. Aus diesem Grund muss mindestens einmal jährlich eine Regalprüfung nach DIN EN 15635 durchgeführt werden. 

Wir führen für Sie eine herstellerunabhängige Regalprüfung durch, diese beinhaltet die Inspektion des korrekten Aufbaus sowie die Kontrolle auf Beschädigungen oder Verformungen innerhalb der gültigen Toleranzen.

 

 

Wir unterstützen Sie mit:

  • rechtssicherer Prüfung nach DGUV und BetrSichV
  • Gefährdungsbeurteilungen für Leitern und Tritte
  • Betriebsanweisungen für Leitern und Tritte
  • Festlegung der Prüfintervalle
  • Erstellung von Prüfdokumenten
  • Erstellung eines Prüfberichtes mit Mängelbericht
  • Anbindung des Prüfsiegels

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016
Unternehmer haben dafür zu sorgen, dass eine beauftragte Person Leitern und Tritte regelmäßig auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Hierbei muss auch die Gebrauchsanweisung auf Lesbarkeit geprüft und ggf. erneuert werden.

 

Prüfmanagement

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