Arbeitsschutzbegehungen

Damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können. Sicher.

Das Ziel von Arbeitsschutzbegehungen ist die Ermittlung möglicher Unfallgefahren, Belastungen von Beschäftigten sowie Mängeln und den daraus resultierenden Anpassungsbedarf der Gefährdungsbeurteilung. Durch unsere kundennahe Betreuung unterstützen wir Sie, alle Vorgaben zu erfüllen.

Wir unterstützen Sie

Begehung

Als externer Dienstleister führen wir die Begehung mit Ihnen durch

Ermittlung

Wir ermitteln Gefahren & Anpassungsbedarf

Dokumentation

Wir dokumentieren für Sie den Maßnahmenbericht

Wer ist in der Pflicht?

Begehungen von Arbeitsstätten gehören laut Arbeitsschutzgesetz (ASiG) zu den Pflichten der:

  • Arbeitgeber  
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Betriebsärzte
  • Mitarbeitervertretung
  • Sicherheitsbeauftragten
  • ggf. Schwerbehindertenvertretung
  • Bereichsleiter

Für die Betriebsbesichtigungen werden, wie in DGUV Vorschrift 2 geregelt, etwa 30 % der Einsatzzeit von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgewendet. Die Besichtigungszeit wird möglichst über das ganze Jahr verteilt.

Der Ablauf

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen gemeinsam mit dem Betriebsarzt (erforderlich nach § 10 ASiG) und ggf. außerbetrieblichen Fachleuten, Begehungen in Ihrem Betrieb durch. Anschließend werden diese als Maßnahmenbericht für Sie dokumentiert. 

Im Anschluss besteht während einer Besprechung die Möglichkeit, betriebliche Fachleute für offen gebliebene Fragen miteinzubeziehen. 

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