Arbeitsschutzbegehungen
Damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können. Sicher.
Das Ziel von Arbeitsschutzbegehungen ist die Ermittlung möglicher Unfallgefahren, Belastungen von Beschäftigten sowie Mängeln und dem daraus resultierenden Anpassungsbedarf der Gefährdungsbeurteilung. Durch unsere kundennahe Betreuung unterstützen wir Sie dabei, alle Vorgaben zu erfüllen.
Wir unterstützen Sie
Begehung
Als externer Dienstleister führen wir die Begehung mit Ihnen durch
Ermittlung
Wir ermitteln Gefahren & Anpassungsbedarf
Dokumentation
Wir erstellen für Sie Maßnahmenberichte
Wer ist in der Pflicht?
Begehungen von Arbeitsstätten gehören laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu den Pflichten der:
- Arbeitgeber
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Mitarbeitervertretung
- Sicherheitsbeauftragten
- ggf. Schwerbehindertenvertretung
- Bereichsleiter
Für die Betriebsbesichtigungen werden etwa 30 % der Einsatzzeit von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgewendet. Die Besichtigungszeit wird möglichst über das ganze Jahr verteilt.
Der Ablauf
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen gemeinsam mit dem Betriebsarzt (erforderlich nach § 10 ASiG) und ggf. außerbetrieblichen Fachleuten Begehungen in Ihrem Betrieb durch. Anschließend werden diese als Maßnahmenbericht für Sie dokumentiert.
Im Anschluss besteht während einer Besprechung die Möglichkeit, betriebliche Fachleute für offen gebliebene Fragen einzubeziehen.