Brandschutz

Für den Ernstfall vorbereitet

Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Evakuierung und Ersten Hilfe zu treffen. Darüber hinaus ist in § 13 der Gefahrstoffverordnung die regelmäßige Durchführung von Sicherheitsübungen sowie die Festlegung von Notfallmaßnahmen geregelt.

Mit unserer Unterstützung werden Sie zum einen die Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber erfüllen und zum anderen Ihre Arbeitnehmer für den Ernstfall vorbereiten.

Wir unterstützen Sie

Brandschutzhelfer

Wir bilden Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb aus

Evakuierungsübung

Wir begleiten Sie bei der Durchführung der Evakuierungsübungen

Flucht- und Rettungspläne

Wir erstellen und aktualisieren Flucht- und Rettungspläne

Wussten Sie, dass jeder Betrieb mindestens 5 % seiner anwesenden Beschäftigten (reiner Bürobetrieb) oder gefährdungsabhängig mindestens 10 % (vgl. Werkstätten, Industrie) als Brandschutzhelfer vorhalten muss?

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wir führen die Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß gesetzlicher Vorgabe in Theorie und Praxis bei Ihnen vor Ort durch.

Inhalte der Theorie-Unterweisung sind unter anderem die Grundlagen zu folgenden Themen:

  • Alarmierung im Brandfall
  • Brandverhütung
  • Brandentstehung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Löschgeräte

Die Praxis umfasst eine Löschübung, an der die Teilnehmer sich an Übungs-Feuerlöschgeräten erproben und den sicheren Umgang mit diesen bei einer Löschung erlernen können.

Wir bringen am Tag der Ausbildung alle notwendigen Mittel mit und benötigen lediglich einen simplen Wasser- und Stromanschluss zum Aufbau. 

Bereiten Sie Ihre Mitarbeiter auf den Ernstfall vor

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Evakuierungsübungen, ggf. mit Koordinierung der örtlichen Feuerwehr. So können Fehlerquellen und Verbesserungsvorschläge ermittelt werden, um zur Sicherheit aller beizutragen.

Evakuierungsübung

Sicherlich haben Sie für Ihren Betrieb bereits ein Notfall- bzw. ein Rettungskonzept. Aber haben Sie dies jemals in der Praxis erprobt?

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass Beschäftigte oftmals nicht mit der Lage aller Flucht- und Rettungswege sowie des Sammelplatzes vorhanden sind und schon gar nicht mit der möglichen Bedienung von Feuerlöschern oder manuellen Rauchabzügen.

Warum ein solches Szenario nicht einmal üben, bevor es wirklich brenzlig wird? Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen, z. B. mit der Unterweisung von Evakuierungshelfern, der Begutachtung bestehender Fluchtwege und Hilfestellung bei Fragen zu Rettungskonzepten.

Flucht- und Rettungspläne

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen in Ihrem Gebäude mittels CAD-Programmen und Einrichtung/ Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen anhand der geltenden Gesetzgebung (vgl. ASR A2.3, ASR A1.3).