Brandschutz

Für den Ernstfall vorbereitet

Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Brandbekämpfung, Evakuierung und Ersten Hilfe zu treffen. In § 13 der Gefahrstoffverordnung ist die regelmäßige Durchführung von Sicherheitsübungen sowie die Festlegung von Notfallmaßnahmen geregelt.

Mit unserer Unterstützung werden Sie zum einen die Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber erfüllen und zum anderen, ihre Arbeitnehmer für den Ernstfall vorbereiten.

Wir unterstützen Sie

Brandschutzhelfer

Wir bilden Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb aus

Brandschutzübungen

Brandschutzübungen werden bei Ihnen vor Ort durchgeführt

Flucht- und Rettungspläne

Wir erstellen und aktualisieren Flucht- und Rettungspläne

Wussten Sie, dass jeder Betrieb mindestens 5 % seiner anwesenden Beschäftigten (reiner Bürobetrieb) oder gefährdungsabhängig mindestens 10 % (vgl. Werkstätten, Industrie) als Brandschutzhelfer vorhalten muss?

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wir führen die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern gemäß gesetzlicher Grundlage in Theorie und Praxis bei Ihnen vor Ort durch.

Inhalte der Theorie-Unterweisung sind unter anderem die Grundlagen zu folgenden Themen:

  • Alarmierung im Brandfall
  • Brandverhütung
  • Brandentstehung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Löschgeräte

Die Praxis umfasst eine Löschübung, an der die Teilnehmer sich an Übungs-Feuerlöschgeräten erproben und den sicheren Umgang mit diesen bei einer Löschung erlernen können.

Wir bringen am Tag der Ausbildung alle notwendigen Mittel mit und benötigen lediglich einen simplen Wasser- und Stromanschluss zum Aufbau. Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten und der Anzahl der Teilnehmer.

Bereiten Sie Ihre Mitarbeiter auf den Ernstfall vor

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Evakuierungsübungen, ggf. mit Koordination der örtlichen Feuerwehr. So können Fehlerquellen und Verbesserungsvorschläge ermittelt werden, um zur Sicherheit aller beizutragen.

Brandschutzübung im Betrieb

Im Falle eines Brandes müssen die Abläufe sitzen: Wann setze ich einen Notruf ab? Wo ist der nächstgelegene Notausgang? Und wie bediene ich einen Feuerlöscher? 

Innerhalb der Gefährdungsbeurteilung wird das Brandpotenzial festgelegt. Besteht ein geringes Risiko, sollten Sie spätestens alle drei Jahre eine Brandschutzübung im Betrieb durchführen. Mit steigendem Brandrisiko sind auch die Übungen dementsprechend häufiger durchzuführen. 

In einer solchen Situation können Sekunden entscheidend sein – deshalb sollten Sie und Ihre Mitarbeiter auf den Ernstfall vorbereitet sein. Wir übernehmen die Durchführung der Brandschutzübung in Ihrem Betrieb: Wir unterweisen, wie sich in einem solchen Fall verhalten werden sollte und führen eine Löschübung durch.

Flucht- und Rettungspläne

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen in Ihrem Gebäude mittels CAD-Programmen und Einrichtung/ Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen anhand der geltenden Gesetzgebung (vgl. ASR A2.3, ASR A1.3).