Soforthilfe bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichten/ Amt für Arbeitsschutz etc. 

Aufgrund langjähriger Erfahrung in den verschiedenen Branchen unserer Kunden und einem qualifizierten Mitarbeiterstamm von Fachkräften für Arbeitssicherheit können wir kurzfristig auf Betriebsbegehungen und Mängelberichte reagieren. Mit unserem großen Produktportfolio an Dienstleistungen und digitalen Lösungen sind wir der perfekte Partner im Bereich der Arbeitssicherheit.  

Die Berufsgenossenschaft hat sich für eine Betriebsbegehung angemeldet?
Weshalb möchte die Berufsgenossenschaft Ihren Betrieb begehen?

Dies ist eine Kernaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, worauf Sie vorbereitet sein sollten. Die Aufsichtsperson hat dabei meist kein Interesse daran, in Ihrem Betrieb viele Mängel zu finden oder die Arbeit unterbrechen zu lassen. Sie wollen oft eine möglichst einvernehmliche, gute Lösung für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit finden.  

Die Berufsgenossenschaft ist als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung dazu verpflichtet, die Mitgliedsbetriebe aufzusuchen. So wird sichergestellt, dass die geltenden Bestimmungen und Regeln für den Arbeitsschutz eingehalten werden. Weiterhin wird beratend zur Seite gestanden und das Verbesserungspotenzial aufgezeigt. 

Mit uns als zuverlässigem und qualifiziertem Partner an Ihrer Seite kann eine Betriebsbegehung mit Ihrer BG problemlos bewältigt werden.  

Haben Sie bereits einen Mängelbericht erhalten und benötigen Unterstützung? 

Mit dem Mängelbericht sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Wir führen mit Ihnen kurzfristig eine Beratung vor Ort oder via Video durch und stellen Ihnen qualifizierte Sicherheitsfachkräfte zur Seite. Gemeinsam erörtern wir den Ist-Zustand in Ihrem Unternehmen und erarbeiten die Mängelpunkte fristgerecht. 

Was wird geprüft? 

Üblicherweise beinhaltet der Besuch einer Aufsichtsperson einer Überprüfung der für den Arbeitsschutz relevanten Dokumentation wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise und Unfallberichte.

Im Anschluss findet in der Regel eine Begehung der Betriebsstätte statt. Bei größeren Betrieben werden Teile des Betriebs begangen.

Im Nachgang erhalten Sie einen Bericht des Besuchs mit einer möglichen Aufforderung etwaig vorhandene Mängel fristgerecht abzustellen.

Welche Dokumente müssen vorhanden sein? 

Bei der Betriebsbegehung sollte eine Reihe verschiedener Dokumente vorliegen: 

  • Aufgabenübertragung im Arbeitsschutz (z. B. „Übertragung von Unternehmerpflichten“) 
  • schriftliche Beauftragungen (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt/in, Sicherheitsbeauftragte, betriebliche Ersthelfer oder Gefahrstoffbeauftragte) 
  • Nachweis arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen 
  • Unterweisungsnachweise (Dokumentation der Erst- und Folgeunterweisungen) 
  • Betriebsanweisungen 
  • Aktuelle Gefährdungsbeurteilung 
  • Gefahrstoffverzeichnis 
  • Sicherheitsdatenblätter 
  • Unterlagen zur Dokumentation von Arbeitsunfällen
  • Notfall- und Evakuierungsplanung 
  • Prüfberichte über den Brandschutz, Rettungseinrichtungen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel 
  • Verzeichnis notwendiger PSA (Persönliche Schutzausrüstung, z. B. Gehörschutz) 
  • Hautschutzplan 
  • Regelungen zum Einsatz von externen Mitarbeitenden, Ferienjobbern etc. 

Sollten vor der Betriebsbegehung nicht alle Dokumente vorhanden sein, sprechen Sie uns an! Wir können Ihnen kurzfristig die entsprechenden Dokumente für Ihren Betrieb individuell zur Verfügung stellen.  

Übliche Teilnehmer einer Betriebsbegehung
  • Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person 
  • Sicherheitsbeauftragte 
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (Wir, die Hagen GmbH) 
  • Betriebsarzt 
  • Mitglied der Arbeitnehmervertretung
  • Jeweilige Führungskraft der entsprechenden Abteilung 
Die BG steht bei Ihnen bald vor der Tür?
Wir helfen sofort!

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Termin vor Ort oder via Video zu vereinbaren.