Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Einfach, schnell, kompetent und erfahren

Die Sicherheitsfachkraft bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzes. Die Bestellung von Sicherheitsfachkräften ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Gemäß § 5 ASiG und der DGUV Vorschrift 2 muss der Unternehmer Sicherheitsfachkräfte schriftlich bestellen und ihnen die vorgegeben Aufgaben übertragen.

Ihre Vorteile

Einfach

Wir erarbeiten die einfachste und beste Lösung für Ihr Problem

Schnell

Sie benötigen schnelle Unterstützung, weil eine Aufsichtsbehörde in Ihrem Unternehmen war oder bald erscheint?

Kompetent

Unsere Fachkräfte haben Erfahrung aus über 100 Unternehmen

Was tut eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung wird durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsplätze von Fachkräften für Arbeitssicherheit begleitet. Bei Feststellung von Mängeln werden Ursachen ermittelt und Maßnahmen zur Behebung dieser erarbeitet. Zusätzlich überprüfen sie die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke und weisen auf die Prüfintervalle von Arbeitsmitteln und Anlagen hin, falls diese nicht bekannt sind.

Was bieten wir?

Bei uns können Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend DGUV Vorschrift 2 bestellen. Es bietet Vorteile, diese extern zu beauftragen: langjährige Erfahrung in verschiedenen Unternehmen unterschiedlichster Branchen und einen unvoreingenommenen Blick auf die Dinge.

Betreuung

Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem ASiG und der DGUV Vorschrift 2, die unabhängig von betriebsspezifischen Gegebenheiten anfallen. Die betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf und ergänzt diese auf der Basis der betrieblichen Gefährdungssituation und sonstigen Gegebenheiten, um die individuellen Betreuungserfordernisse des einzelnen Betriebs. Damit wird der individuellen betrieblichen Situation Rechnung getragen. Ausschlaggebend für die vorgegebene Betreuungszeit ist dabei unter anderem die Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Betrieb.